Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1. Juli 2020

1. Allgemeines

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Kunden und DJ Partybombe (folgend: Dieter Deiss) abgeschlossen wird. Höhere Gewalt, Gewerbeeinstellung, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden Dieter Deiss von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.

2 . Angebot

a) Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Die im Internet angegebenen Preise und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich.
b) Die Angebotsfrist ist auf jedem Angebot schriftlich festgehalten und beträgt in der Regel 10 Tage.

3 . Vertragsabschluss
 

a) Bei jeder Buchung erhält der Kunde einen schriftlichen Vertrag, den er innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurücksenden muss, um die Buchung abzuschließen. Verstreicht die genannte Frist, so ist Dieter Deiss nicht weiter an den Vertrag  gebunden.
b) Sollte der im Vertrag festgehaltene Ausführungstermin innerhalb der 14-Tage-Frist liegen, so ist der unterschriebene Vertrag spätestens vor Ausführungsbeginn vorzulegen.
c) Alle Verträge werden bei Unterzeichnung durch den Kunden und Dieter Deiss, spätestens jedoch mit der Ausführung der Leistung rechtskräftig.

4 . Widerruf und Rücktritt vom Vertrag
 

a) Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei Dieter Deiss ohne Angaben von Gründen schriftlich per E-Mail oder per Post widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
b) Ein Rücktritt von einem bereits geschlossenen Vertrag ist nach Verstreichen der Widerrufsfrist nicht möglich; Dieter Deiss kann jedoch nach eigenem Ermessen eine Stornierung aus Kulanz vornehmen. Hierbei fallen Stornierungsgebühren nach der folgenden Kostentabelle an:

 Stornierungszeitraum vor Veranstaltung Stornierungsgebühr
 mehr als 6 Monate 50% des im Vertrag festgehaltenen Betrags, mind. jedoch 100,00 EUR
 weniger als 6 und mehr als 3 Monate 75% des im Vertrag festgehaltenen Betrags; mind. jedoch 200,00 EUR
 weniger als 3 und mehr als 1 Monat(e) 95% des im Vertrag festgehaltenen Betrags, mind. jedoch 300,00 EUR
 weniger als 1 Monat 100% des im Vertrag festgehaltenen Betrags
5 . Vorauszahlung
 

a) Falls im Vertrag angegeben, fällt bei einer Buchung eine Vorauszahlung an; die Höhe der Vorauszahlung ist im Vertrag festgehalten. Die Vorauszahlung ist bis zum im Vertrag genannten Termin zu zahlen.
b) Bei einem Ausführungstermin innerhalb der 14-Tage-Frist (siehe 3b) ist die Vorauszahlung spätestens unmittelbar vor Ausführungsbeginn zu zahlen.
c) Geht die Vorauszahlung nicht binnen der angegebenen Frist ein, so erlischt der geschlossene Vertrag. Dieser Fall wird wie ein Rücktritt vom Vertrag laut 4b gewertet.

6 . Preise, Zahlung und Verzug
 

a) Alle Preise verstehen sich in EUR inklusive der zur Zeit gültigen Umsatzsteuer. Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten.
b) Die vereinbarte Gage ist nach erbrachter Leistung in voller Höhe und ohne Abzüge zu begleichen. Die jeweilige Zahlungsmethode (Barzahlung, Vorauszahlung, Anzahlung, Überweisung) ist im Vertrag entsprechend festgehalten. Bei Überweisung ist ein Zahlungsziel von 10 Tagen auf der Rechnung ausgewiesen.
c) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Dieter Deiss berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen oder Schadensersatz zu fordern. Weiterhin ist Dieter Deiss berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von 5% pro Mahnung des Bruttorechnungsbetrages zu erheben.
d) Alle durch den Zahlungsverzug bedingten Kosten (Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkassogebühren, Gerichtskosten etc.) sind in vollem Umfang durch den Kunden zu begleichen.

7 . Leistungserfüllung
 

a) Die Leistungserfüllung durch Dieter Deiss als Discjockey/Alleinunterhalter umfasst die im Vertrag angegebenen Leistungen. Diese umfassen generell das Auflegen von Musik (auch Hintergrundmusik) oder Livemusik als Alleinunterhalter (mit Gitarre, Gesang und Playbacks) im vereinbarten Zeitraum.
b) Die Leistungserbringung beinhaltet die Anlieferung, den Auf- und Abbau sowie den Abtransport von Ton- und Lichttechnik am vereinbarten Veranstaltungsort.
c) Anlieferung und Abtransport finden, sofern nichts anderes vereinbart, direkt vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Die Standard- Aufbauzeit beträgt ca. 2 Stunden; die Standardabbauzeit ca. 1 Stunde. Die genannten Zeiten gelten für Musik- und Lichtanlagen bis ca. 100 Personen.
e) Die Discjockey/Alleinunterhalter-Tätigkeit beginnt und endet zu den im Vertrag angegebenen Zeitpunkten. Die Tätigkeit des DJs/Alleinunterhalters beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem Musik- und/oder Sprachbeschallung stattfindet. Auch Hintergrundmusik zählt zur Arbeitszeit des DJs. Sollte der DJ auf Kundenwunsch früher mit seiner Tätigkeit beginnen oder länger als vereinbart spielen, so wird diese Zeit mit dem im Vertrag vereinbarten Stundensatz berechnet.
f) Sollten einzelne Geräte während des Zeitraumes der Leistungserbringung ausfallen, verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um den Einzelpreis des betroffenen Geräts. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der gesamten Anlage und schlagen Regulierungsversuche durch Dieter Deiss fehl, erhöht sich die Haftung höchstens auf den gesamten vereinbarten Preis. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Seiten des Kunden sind ausgeschlossen.
g) Bei bereits installierter Musik- und/oder Lichttechnik übernimmt Dieter Deiss keine Garantie und Haftung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Anlage. Falls weiteres Equipment durch Dieter Deiss an eine bereits bestehende Anlage angeschlossen werden soll, so erstreckt sich die Haftung nur auf die von Dieter Deiss installierten Komponenten. Für Schäden, die an bereits vor Ort installierten Geräten entstehen, haftet Dieter Deiss nicht.

8 . Pflichten des Kunden

a) Der Kunde haftet in vollem Umfang für Schäden an der Technik (Musikanlage, Lichtanlage, sonstiges Equipment etc.), die durch Gäste oder ihn selbst entstehen.
b) Der Kunde hat für eine ausreichende Stromversorgung zu sorgen und diese für die Dauer der Veranstaltung zu gewährleisten. Normalerweise reicht eine einzeln abgesicherte Steckdose (230V) aus. Für Schäden, die durch fehlerhaften Strom (Überspannung, Spannungsabfall etc.) an den von Dieter Deiss installierten Geräten entstehen, haftet der Kunde in voller Höhe.
e) Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sind in voller Höhe vom Veranstalter zu entrichten.

9 . Anlieferung, Abtransport

a) Der Kunde hat für die Anlieferung und den Abtransport einen geeigneten Parkplatz für LKW, Transporter, PKW (je nach Umfang der Technik) bereitzustellen, so dass ein Be- und Entladen ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sowie ohne Gefährdung von Dieter Deiss und Mitarbeitern erfolgen kann. Der Parkplatz muss sich in unmittelbarer Umgebung des Veranstaltungsortes befinden.
b) Der Veranstaltungsort muss möglichst barrierefrei zugänglich sein und Dieter Deiss sowie seinen Mitarbeitern ein problemloses Ein- und Ausladen sowie einen schnellen und unkomplizierten Auf- und Abbau gewährleisten. Sollte dies nicht möglich sein, so ist dies vom Kunden vor Ausführungsbeginn der Leistung mitzuteilen. In diesem Fall ist über die Kosten für den Mehraufwand zu verhandeln.
d) Bei Veranstaltungsorten, die nur schwer zugänglich sind, ist Dieter Deiss (auch im Nachhinein) berechtigt, einen Aufbauzuschlag in angemessener Höhe zu erheben. Dieser richtet sich nach Zeit- und Mehraufwand für den Aufbau.

10 . Übersichtlichkeit, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtstand

Sollten einzelne der vorherstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam werden, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt werden kann. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Dieter Deiss und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Soweit gesetzlich zulässig ist Augsburg Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.